Update zum Thema BEG-EM Förderung
Gute Nachrichten für Hausbesitzer: Ab dem 27. Februar 2024 können wieder Anträge für die staatliche Förderung von Heizungsanlagen und energetischen Einzelmaßnahmen gestellt werden. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) bietet attraktive Zuschüsse für den Austausch von Öl- und Gasheizungen, Dämmung der Gebäudehülle und weitere Maßnahmen.
Höhere Fördersätze und attraktive Boni
Neu ist, dass die Fördersätze deutlich angehoben wurden. Für neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gibt es bis zu 70 Prozent der Investitionskosten (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit). Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, erhalten sogar einen Effizienz-Bonus von 5 Prozentpunkten.
Wohneigentümer mit einem niedrigen Einkommen können zusätzlich von einem einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent profitieren. Darüber hinaus gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den Austausch einer Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung. Holzheizungen mit besonders wenig Staubemissionen werden mit einem Bonus von 2.500 Euro gefördert.
Neues Antragsverfahren und höhere Fördersummen
Das Antragsverfahren wurde ebenfalls geändert. Anträge können erst nach Abschluss eines Liefervertrags mit dem Installateur gestellt werden.
Die maximal förderfähigen Kosten wurden angehoben. Für Einzelmaßnahmen liegt die Grenze jetzt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit (mit Sanierungsfahrplan) und für die Komplettsanierung bei 150.000 Euro.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die BEG-EM fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter:
- Austausch von Öl- und Gasheizungen: Wärmepumpen, Holzheizungen, Hybridheizungen, Brennstoffzellenheizungen
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Dämmung der Gebäudehülle: Fassaden, Dächer, Fenster, Türen
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Heizungsoptimierung
Hinweise zum Antrag
Ab dem 1. Februar 2024 können sich Hausbesitzer im Kundenportal "Meine KfW" registrieren, um Fördermittel für den Heizungstausch zu beantragen.
In einer befristeten Übergangszeit bis zum 31. August 2024 kann der Heizungstausch bereits vor der Antragstellung begonnen werden. Der Förderantrag zu den neuen Konditionen kann bis zum 30. November 2024 nachträglich gestellt werden. Bis dahin ist keine auflösende oder aufschiebende Bedingung im Vertrag mit dem Fachunternehmen notwendig.
Ab dem 1. September 2024 müssen Förderanträge vor dem Beginn des Heizungstauschs gestellt werden. Der Vertrag mit dem Fachunternehmen muss dann eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten, die die Auszahlung der Förderung an die Bewilligung des Antrags knüpft.
Die KfW-Förderbank ist seit dem 1. Januar 2024 für die Zuschussvergabe für den Heizungstausch zuständig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist weiterhin zuständig für die Förderung von:
- Gebäudenetzen (bis zu 16 Gebäude)
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Heizungsoptimierung
Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen und wählen Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Nutzen Sie die Möglichkeit, den Heizungstausch in den nächsten Monaten vorzuziehen und die Förderung nachträglich zu beantragen. Ab September 2024 ist eine Klausel im Vertrag mit dem Fachunternehmen erforderlich.
Fazit
Die neue BEG-EM bietet attraktive Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten. Informieren Sie sich jetzt und nutzen Sie die Chance, Ihre Heizkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html