Neue Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ sind nunmehr final ressortabgestimmt. Wie geplant startet zum 01. Januar 2021 die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA und löst die entsprechenden Fördertatbestände des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) ab.
Die BEG EM und die diesbezüglichen Änderungen des MAP und APEE sind im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinien BEG für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG), die erst zum 01. Juli 2021 in Kraft treten, werden demnächst veröffentlicht.
Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden, damit für den Endkunden bis zur Ersetzung dieser Förderangebote durch die BEG keine Förderlücke entsteht.

Zu den Richtlinien.

 

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