Lüftungsvorschriften in der EnEV
Zum Zweck einer langfristigen Energieeinsparung werden moderne Gebäude in einer besonders dichten Bauweise ausgeführt, die den Austritt erwärmter Luft spürbar reduziert. Da damit allerdings auch die natürliche Belüftung über Fugen und andere Öffnungen entfällt, schreibt die EnEV vor, dass neue Bauten so errichtet werden, „dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“ Da diese Ausführungen einen gewissen Interpretationsspielraum eröffnen, können die Anforderungen auf unterschiedlichem Wege erfüllt werden.
Hintergründe zur EnEV
Das zunehmende Verständnis für Klimaschutz und die schonende Nutzung natürlicher Ressourcen hat zu einer Vielzahl neuer energetischer Anforderungen bezüglich der Beschaffenheit von Wohn- und Gewerberäumen geführt. Festgeschrieben sind diese unter anderem in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz – kurz Energiesparverordnung (EnEV).
Die EnEV gehört zum deutschen Wirtschaftsverwaltungsrecht und schreibt in dieser Position Bauherren bautechnische Anforderungen für einen energieeffizienten Gebäudebetrieb vor. Der Geltungsbereich der EnEV umfasst vor allem Wohn- und Bürogebäude. Hintergrund der Regelung ist das energiepolitische Ziel, bis 2050 einen annähernd klimaneutralen Gebäudezustand sicherzustellen.
Die Anforderungen der Energiesparverordnung
Für Hersteller von Lüftungsanlagen, Handwerker, aber auch für Planer und Architekten ist vor allem § 6 Abs. 1 und 2 entscheidend. Darin geht es um die Dichtheit von Gebäuden und den erforderlichen Mindestluftwechsel.
- EnEV § 6 Abs. 1: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“
- EnEV § 6 Abs. 2: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“
Die Absätze sagen aus, dass errichtete Gebäude möglichst luftundurchlässig sein und den natürlichen Luftwechsel durch Infiltration und Exfiltration einschränken sollen. Gleichsam muss ein aus hygienischer Sicht ausreichender Mindestluftwechsel gewährleistet sein. Diese doppelte Anforderung ist in den meisten Fällen nur mit einer modernen Lüftungsanlage zu erfüllen.
Entwicklung geeigneter Lüftungskonzepte
Zu den am weitesten verbreiteten Lösungen gehören Lüftungsanlagen, die je nach örtlichen Gegebenheiten in zentralen und dezentralen Ausführungen eingesetzt werden. Sie saugen die feuchte kohlenstoffdioxidreiche Luft aus Nutzräumen ab und führen frische sauerstoffreiche Luft von außen hinein. Mitunter genügen aber auch schon Lüftungssysteme in den Fenstern, die für einen regelmäßigen Luftaustausch sorgen. Verbreitet sind etwa Fensterfalzlüfter, ventilatorische Fensterlüftungen und in die Fensterbeschläge integrierte elektrische Kipplüftungssysteme.
Ob ein Lüftungssystem oder eine Fensterlüftung die Lösung der Wahl ist, kann mithilfe eines Lüftungskonzepts ermittelt werden. Dabei werden Faktoren wie die Raumgröße, die Nutzungsart, der Gebäudezuschnitt, aber auch die Schadstoff-Exposition in der Umgebungsluft einbezogen.
Unabhängig davon, für welche Lösung man sich entscheidet, ist eine kontrollierte Lüftung unabdingbar. Das liegt nicht nur daran, dass die Luftqualität sich verschlechtert, wenn Menschen Sauerstoff ein- und Kohlendioxid ausatmen, sondern auch daran, dass Schadstoffe aus Teppichen und Möbeln ausdünsten.
Verschiedene Arten von Schadstoffen in der Luft
In der Luft vorkommende Schadstoffe spielen in der EnEV eine wichtige Rolle. Hervorzuheben sind hierbei flüchtige organische Verbindungen, wie sie unter anderem in Lösungsmitteln, Reinigungsmitteln, Klebern oder Farben enthalten sind. Glücklicherweise gasen sie vergleichsweise schnell aus, üblicherweise innerhalb weniger Wochen bis Monate.
Anders sieht es schon bei den schwerflüchtigen Verbindungen (SVOC) aus. Hier sind etwa Weichmacher in Kunststoffen zu nennen. Sie gasen deutlich weniger aus, dafür aber über viele Jahre. Außerdem lagern sie sich im Körper ab und können dort wie Hormone wirken, die zu Problemen wie Unfruchtbarkeit und Frühgeburten führen können.
Wärmerückgewinnung lohnt sich
Ist der Einbau einer Lüftungsanlage in der EnEV auch nicht explizit vorgeschrieben, so ist er doch allein schon im Eigeninteresse zu empfehlen. Vor allem im Neubau heben Experten die Bedeutung von Wärmerückgewinnungssystemen hervor. In gut gedämmten Gebäuden können damit bis zu 30 Prozent des Gesamtbedarfs an Warmwasser und Heizung zurückgewonnen werden. Manche Experten sprechen sogar von bis zu 50 Prozent. Ein weiterer Vorteil der Wärmerückgewinnung besteht darin, dass sich warme Luft besser im Raum verteilt und nicht wie kalte Luft schwer auf den Boden sinkt.